Dieses Werk ist Teil eines paneuropäischen Projekts zur möglichst umfassenden und vollständigen Darstellung der Konzeption und Anwendung der kartellrechtlichen Vorschriften für vertikale Vereinbarungen. Aufgrund dessen dezentraler Anwendung wird das Unionskartellrecht nicht nur von den EU-Institutionen geprägt, sondern ganz maßgeblich auch von den nationalen Behörden und Gerichten mit Zuständigkeit im Kartellrecht. Gerade im Bereich vertikaler Vereinbarungen wenden nationale Behörden und Gerichte die Vorschriften des Unionskartellrechts inzwischen häufiger an als die EU-Institutionen. Insofern genügt zur Auslegung der unionsrechtlichen Vorschriften nicht allein die Kenntnis der Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission und der Europäischen Gerichte, sondern es ist auch die nationale Entscheidungspraxis miteinzubeziehen. Auf diese Weise können auch manche Lücken in der Entscheidungspraxis auf Unionsebene geschlossen werden. Dabei gilt es nicht nur die Praxis des eigenen, sondern möglichst aller Mitgliedstaaten zu erfassen und zu berücksichtigen. Mittels Verweisen auf die nationale Entscheidungspraxis soll dieses Gemeinschaftswerk den Praktiker bei der Überwindung allfälliger – auch sprachlicher – Barrieren unterstützen.

