vorheriges Dokument
nächstes Dokument

E. Verfahrensfragen

Schwimann/Kolmasch10. AuflOktober 2022

Der Unterhaltsanspruch des § 94 ABGB ist im streitigen Verfahren mittels Klage geltend zu machen.420420RZ 1935, 207. Er kann „im Zusammenhang“ mit einem Unterhalts-, Ehescheidungs-, Eheaufhe

Seite 265

bungs- oder Ehenichtigerklärungsprozess auch als einstweiliger Unterhalt durch Antrag auf einstweilige Verfügung gem § 382 Z 8 lit a EO gefordert werden (siehe S 104).421421 Huber, JBl 1984, 182; Purtscheller/Salzmann, Unterhaltsbemessung 141 ff. Für die Vergangenheit kann einstweiliger Unterhalt nicht zugesprochen werden.4224222 Ob 608/90 = EvBl 1991/38.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!