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I. Tax Compliance (Ruhmannseder)

Ruhmannseder3. AuflJänner 2019

I. Tax Compliance

1. Einleitung

Die Komplexität und Kompliziertheit des Steuerrechts ist nicht nur in Steuerabteilungen von Unternehmen hinlänglich bekannt. Das Erkennen und die zutreffende Anwendung sämtlicher Regelungen, die für die steuerliche Beurteilung eines konkreten Geschäftsvorgangs bedeutsam sind, können nicht zuletzt aufgrund der Unbeständigkeit der steuerlichen Normen und deren Interpretation durch Finanzbehörden und Finanzgerichte im Einzelfall erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Darüber hinaus erfordert die zunehmende internationale Verflechtung von Geschäftstätigkeiten mitunter die Berücksichtigung steuerrechtlicher Vorgaben in anderen Ländern, was eine weitere Herausforderung für die steuerrechtliche Regelkonformität darstellt. „Tax Compliance“ als integraler Bestandteil der allgemeinen Compliance im Unternehmen bezieht sich auf die Steuerunterworfenheit des Unternehmens, auf alle steuerrechtlichen Gesetze und Verordnungen, die sich an das Unternehmen wenden. Mit Tax Compliance soll im Wesentlichen die Steueroptimierung, die Vermeidung steuerlicher Haftungsrisiken, die Vermeidung steuerstrafrechtlichen Fehlverhaltens, die Einrichtung von Informationssystemen und -strukturen im steuerlichen Bereich, die organisatorische Vorbereitung auf einen möglichen Steuerstreit sowie die Schaffung von Regeln zur Geheimhaltung steuerlicher Daten erreicht werden.11Vgl zum Ganzen auch Ruhmannseder/Schott, Steuer- und Steuerstrafrecht, in Ruhmannseder/Lehner/Beukelmann (Hrsg), Compliance aktuell, Fach 8010 Rz 3.

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