7. Begriff „Compliance-Management“
„Der Begriff „Compliance“ bezeichnet die Gesamtheit aller zumutbaren Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten eines Unternehmens, seiner Leitungs- und Aufsichtsorgane sowie seiner Organisationsmitglieder im Hinblick auf alle gesetzlichen Ge- und Verbote begründen. Corporate Compliance kann – muss aber nicht – als ein Teil der ordnungsgemäßen Unternehmensführung (Corporate Governance) gesehen werden.“135 Es handelt sich dabei um eine Selbstverpflichtung des Unternehmens bzw seiner Organe, sich „compliant“ mit gesetzlichen (und unternehmensinternen) Regelungen zu verhalten. Nach Weiß, Koch, Osterloh sind „zumutbare Maßnahmen“ unter Bedachtnahme auf die betriebswirtschaftliche Dimension zu bestimmen. Die Zumutbarkeit ist ein beobachtungsrelativer Begriff, der eine Wahlmöglichkeit impliziert. „Regelkonformes Verhalten“ setzt voraus, dass Regeln/Normen explizit gegeben und für Organisationsmitglieder bekannt und verständlich gemacht sind; auch muss klar sein, welche Sanktionen bei Nicht-Befolgung zu erwarten sind. Der Unterschied, der durch das Thema regelkonform/no-konform markiert wird, kann letztlich nur in der organisationssoziologischen Dimension behandelt werden. Die Frage, die sich die oben genannten Autoren in diesem Zusammenhang weiter stellen, ist, ob ein Regelverstoß unabhängig von einem möglichen Schaden zwangsläufig zu einer Sanktion führt oder nicht. Hier wird man in der Praxis – je nach Qualität der Norm – unterschiedlich vorgehen müssen, sodass eine allgemeingültige Antwort nicht gegeben werden kann. Seite 33

