Die heutige Verwendung des Begriffs Compliance entstammt ursprünglich der englischen Bankensprache und wurde aus der angelsächsischen Rechtsterminologie übernommen. Compliance leitet sich von dem Verb „to comply with“ (einhalten) ab und bedeutet aus juristischer Sicht frei übersetzt „das Verhalten in Übereinstimmung mit und das Einhalten von rechtlichen sowie regulativen Vorgaben“.1

