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Überklagung

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

liegt im Zivilprozess vor, wenn der mit Klage/Antrag begehrte Betrag höher ist als der letztlich zugesprochene Betrag. Eine Überklagung führt zur Kürzung der Kostenersatzansprüche, sofern kein Fall des → § 43 ZPO vorliegt. Eine Überklagung nach § 43 ZPO bedeutet, dass der begehrte Betrag mehr als doppelt so hoch ist als der dann tatsächlich zugesprochene Betrag.



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