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Rechtsmittelbesprechung im Strafverfahren

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Soweit keine grundsätzlichen Erwägungen gegen die Bekämpfung einer Verurteilung sprechen (wie zB eine zu Unrecht erfolgte Verurteilung), spielen folgende Gründe für den Verurteilten regelmäßig eine Rolle bei der Entscheidung, ob ein Rechtsmittel erhoben werden soll oder nicht:

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