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Prüfungskommissäre für die Rechtsanwaltsprüfung

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

sind Rechtsanwälte, die durch die → Plenarversammlung zu Prüfern für die → Rechtsanwaltsprüfung mit einfacher Mehrheit gewählt werden (§ 24 RAO). Die Prüfungskommissäre werden für die Dauer von vier Jahren gewählt.



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