sind Rechtsanwälte, die durch die → Plenarversammlung zu Prüfern für die → Rechtsanwaltsprüfung mit einfacher Mehrheit gewählt werden (§ 24 RAO). Die Prüfungskommissäre werden für die Dauer von vier Jahren gewählt.
sind Rechtsanwälte, die durch die → Plenarversammlung zu Prüfern für die → Rechtsanwaltsprüfung mit einfacher Mehrheit gewählt werden (§ 24 RAO). Die Prüfungskommissäre werden für die Dauer von vier Jahren gewählt.
