ist die Vereinbarung, dass für einen bestimmten Umfang an anwaltlicher Leistung ein bestimmter Betrag zu bezahlen ist. Das setzt ein recht genaues Abschätzen des Aufwands voraus. Es ist empfehlenswert klar festzulegen, welche Leistungen durch die Pauschale umfasst sind, wie Barauslagen verrechnet werden, was passiert, wenn das Mandat vorzeitig beendet wird. Auch Pauschalhonorare unterliegen der Angemessenheitsprüfung, weshalb es zweckmäßig ist Leistungsaufzeichnungen zu führen, wenngleich diese dem Mandanten bei Pauschalverrechnung nicht vorzulegen sind. Eine Vorlage dieser Unterlagen kann aber bei einem → Schlichtungsverfahren für Honorarforderungen gefordert und notwendig werden, um die Angemessenheit zu beurteilen.

