vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Organstrafverfügung

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Mit einer Organstrafverfügung, die auch als Organstrafmandat bezeichnet wird und die kein Bescheid ist, erledigt die Verwaltungsstrafbehörde geringfügige Verwaltungsstraffälle (wie Parkvergehen). Die Organstrafverfügung ist in § 50 VStG geregelt.

Voraussetzungen:

Ermächtigung der zur Strafverfolgung in erster Instanz zuständigen Behörde an besonders geschulte Organe der öffentlichen Aufsicht,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!