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Ne bis in idem

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

ist ein rechtliches Grundprinzip, das durch die verschiedenen Rechtsbereiche abgedeckt wird. Es geht um die Einmaligkeitswirkung; dieses Prinzip steht etwa einer neuerlichen Klage über einen Gegenstand in einer anhängigen oder entschiedenen Sache entgegen (§ 411 ZPO → Materielle Rechtskraft), ist aber auch im Strafrecht insofern verankert, als nach einer Entscheidung eine neuerliche Verfahrensführung unzulässig ist (§ 17 StPO).

Seite 209



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