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Loco-Tarif (Abrechnung nach)

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Rechnet man nach Loco-Tarif ab, werden alle Leistungen so abgerechnet, als ob die Leistung von einem Anwalt mit Sitz am Ort des Gerichtes/der Behörde erbracht worden wäre. Es werden daher weder der doppelte → Einheitssatz (für Tagsatzungen) noch Fahrtkosten verrechnet.

Seite 196

Diese Abrechnungsform wird oft von → Rechtsschutzversicherungen gewünscht, da dies mit dem Versicherungsnehmer vereinbart wurde.

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