Rechnet man nach Loco-Tarif ab, werden alle Leistungen so abgerechnet, als ob die Leistung von einem Anwalt mit Sitz am Ort des Gerichtes/der Behörde erbracht worden wäre. Es werden daher weder der doppelte → Einheitssatz (für Tagsatzungen) noch Fahrtkosten verrechnet. Seite 196
Diese Abrechnungsform wird oft von → Rechtsschutzversicherungen gewünscht, da dies mit dem Versicherungsnehmer vereinbart wurde.