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Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

(Geschäftsordnung für Gerichte I. und II. Instanz) ist eine Verordnung (BGBl 1951/264 idF BGBl II 2018/141), die den Aufbau des Gerichtes (I. Hauptstück, 13 Kapitel), den Geschäftsgang bei Gericht (II. Hauptstück, 14 Kapitel), die Einbringung und Amtswirtschaft (III. Hauptstück, 6 Kapitel), das Gerichtserlagswesen (IV. Hauptstück, 6 Kapitel) sowie Registerführung und Aktenbildung (V. Hauptstück, 14 Kapitel) regelt und besondere Vorschriften für einzelne Verfahrensarten (VI. Hauptstück, 4 Kapitel) enthält.

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