vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beweisantrag

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

a) Zivilverfahren Mangels Untersuchungsgrundsatz (im Rahmen dessen die Beweise von Amts wegen aufzunehmen wären) erfolgt im Zivilprozess die Beweisaufnahme grundsätzlich aufgrund eines Beweisanbots einer Partei.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!