Vor dem Besuch eines Untersuchungshäftlings durch den Verteidiger in einer Justizanstalt ist (jedenfalls in Wien) eine Sprecherlaubnis einzuholen (in Wien: auch für Verfahrenshilfeverteidiger).
Beim Landesgericht für Strafsachen Wien kann die Sprechkarte per Telefax vorbestellt werden, zB: Seite 74