ist die durch die → Plenarversammlung beschlossene Ordnung, die die Höhe des → Kammerbeitrags, bestehend aus der → Kanzleiabgabe und den sonstigen Beiträgen und Kanzleiabgabezuschlägen, Beiträgen für Versicherungen etc, regelt.
Allfällige Ermäßigungen über Höhe der Beiträge sind in der Beitragsordnung geregelt. → Zahlungstermine für Anwälte