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Beitragsordnung

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

ist die durch die → Plenarversammlung beschlossene Ordnung, die die Höhe des → Kammerbeitrags, bestehend aus der → Kanzleiabgabe und den sonstigen Beiträgen und Kanzleiabgabezuschlägen, Beiträgen für Versicherungen etc, regelt.

Allfällige Ermäßigungen über Höhe der Beiträge sind in der Beitragsordnung geregelt. → Zahlungstermine für Anwälte

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