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Archivium

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

ist ein Dokumentenarchiv für Rechtsanwälte, Notare und Ziviltechniker. Gem § 21 Abs 4 RAO ist ein Anwalt berechtigt, mit Zustimmung der Partei öffentliche und private Urkunden im anwaltlichen Urkundenarchiv gem § 91c und § 91d GOG unter Beifügung seiner elektronischen Anwaltssignatur zu speichern. Die archivierten Dokumente können für einsichtsberechtigte Dritte vom Rechtsanwalt zur Verfügung gestellt werden. Das Archivi

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um ist notwendig, um Eingaben beim Grundbuch- und Firmenbuchgericht einzubringen.

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