II. Regelungsinhalt des internationalen Steuerrechts
Steuerausländer
Steuerinländer
Das internationale Steuerrecht befasst sich mit grenzüberschreitenden Sachverhalten, die die Wirtschaftsbeziehungen der Steuerinländer mit dem Ausland (internationaler Steuerfall des Steuerinländers) oder die Wirtschaftsbeziehungen der Steuerausländer mit dem Inland (internationaler Steuerfall des Steuerausländers) betreffen können. Als Steuerinländer werden dabei alle natürlichen und juristischen Personen bezeichnet, die im Geltungsbereich des österreichischen Steuerrechts der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen (Rz VI/1 ff). Als Steuerausländer gelten natürliche und juristische Personen, die im Geltungsbereich des österreichischen Einkommensteuerrechts der beschränkten Steuerpflicht unterliegen (Rz VII/1 ff).
