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A. Umgründungen und allgemeines Steuerrecht

Walter14. AuflJänner 2024

I. Begriff der Umgründung

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Der Begriff „Umgründung“ bezeichnet Vorgänge, bei denen sich der Rechtsträger eines Unternehmens ändert, sein Vermögen jedoch unverändert fortbesteht. Für die steuerlichen Folgen solcher Umgründungen sind die formwechselnde Umgründung und die übertragende Umgründung zu unterscheiden.

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