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H. Das ABC verschiedener Ausgaben (Eckl)

Eckl1. AuflJuli 2018

I. Der Überblick über absetzbare und nicht absetzbare Ausgaben

Wie Sie bereits wissen, ist unter einer Betriebsausgabe jede Zahlung zu verstehen, die „durch den Betrieb“ veranlasst wird. Eine Betriebsausgabe kürzt den Gewinn und schmälert auf diese Weise Ihre Einkommensteuerzahlung. Die Ausgabe muss mit einer betrieblichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen – und: sie darf nicht unter das Abzugsverbot des § 20 EStG (auf den sich die Betriebsprüfer sehr gerne berufen!) fallen! Dieser Paragraph umfasst vor allem Ausgaben für den Haushalt und den Unterhalt der Familienangehörigen (dazu zählen unter anderem Miete, Beleuchtung, Beheizung, Bekleidung, Ernährung, Kinderbetreuung, Haushalts- und Unterhaltungsgeräte, Erholung, Freizeitgestaltung, Gegenstände des „höchstpersönlichen“ Gebrauches wie zum Beispiel Brille, Uhr, Hörgerät). Weiters zählen auch Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit erfolgen (dazu zählen zum Beispiel Ballbesuche, Geburtstagsfeiern und ähnliches). Und auch betrieblich veranlasste Ausgaben, die auch die Lebensführung berühren, und zwar insoweit, als sie nach allgemeiner Auffassung unangemessen hoch sind, sind hier aufgelistet. Dies gilt vor allem für Aufwendungen im Zusammenhang mit PKW und Kombi, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Antiquitäten und ähnlichem.

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