I. Begriffsbestimmungen
Um in Österreich als Unternehmer tätig zu werden, benötigen Sie eine Gewerbeberechtigung. Diese Berechtigung ist die Befugnis zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit (wozu auch der Direktvertrieb zählt). Früher haben Sie dafür einen Gewerbeschein erhalten, nun ist es ein Auszug aus dem „Gewerbeinformationssystem Austria“ (kurz GISA). Grundsätzlich kann das beantragte Gewerbe sofort nach Anmeldung ausgeübt werden.

