Die Umsetzung und Erfüllung der in der DSGVO normierten Vorgaben sollen künftig vornehmlich unter dem Schlagwort Accountability laufen und meinen, Unternehmen die Selbstverantwortung für die Einhaltung der in der DSGVO festgelegten Prinzipien1 aufzuerlegen. Die Entscheidung des Gesetzgebers, jene härter in die Pflicht zu nehmen, die für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich sind, korreliert mit deren Pflicht, plausibel nachweisen zu können, dass angemessene und praktisch wirksame Maßnahmen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Prinzipien der DSGVO ergriffen wurden.2 Auszugsweise sind künftig detaillierte, betriebsinterne Verzeichnisse über Datenverarbeitungen zu führen und – sofern risikobehaftete Datenverarbeitungen anstehen – Risikoeinschätzungen, sog Datenschutz-Folgenabschätzungen, durchzuführen. Seite 13

