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Immobilien-Splitter

Hackl1. AuflSeptember 2015

1. Veräußerung eines Eigenheimes – Steuerbefreiung ist auf gesamten Grund und Boden anzuwenden, dh keine Einschränkung auf 1.000 m2, BFG 17.4.2015, RV/2101044/2014, Revision zugelassen und vom Finanzamt eingebracht

Sachverhalt

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