Seit einigen Jahren betreibt die WKO die Gestaltung eines “abgespeckten“ Formulars E 1a für Kleinbetriebe und hat sich damit kürzlich durchgesetzt. Die Sinnhaftigkeit sei dahin gestellt, ebenso wie die Frage, ob sich dieses Formular bewähren wird oder für die betroffenen – nicht steuerlich vertretenen – Kleinbetriebe und für die Finanzverwaltung mehr Fragen und Probleme aufwirft als Erleichterungen. Wichtig ist – insbesondere für die Praxis in Steuerberatungskanzleien –, dass auch für Kleinbetriebe weiter das normale Formular E 1a verwendet werden kann. Das verkürzte Formular kann nur wahlweise, auf freiwilliger Basis verwendet werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen (diese muss ein Kleinbetrieb, der sich die Steuererklärung selbst erstellt. erst einmal verstehen):
