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12 % Forschungsprämie ab 2016

Mäder-Jaksch1. AuflSeptember 2015

§§ 108c und 124b Z 277 EStG idF StRefG 2015/2016, BGBl I Nr 118/2015 vom 14.8.2015

§§ 108c und 124b Z 277 EStG idF StRefG 2015/2016, BGBl I Nr 118/2015 vom 14.8.2015

1. Forschungsprämie

Mit dem BBG 2011 wurde die Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und Auftragsforschung mit einem einheitlichen Prämiensatz von 10 % der Aufwendungen/Ausgaben komplett neu aufgestellt. 2012 wurde ein Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft als Voraussetzung für die Forschungsprämie eingeführt.

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