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Aufzeichnungs- und Belegerteilungspflichten

Hackl1. AuflMärz 2016

1. Unterschiedliche Adressatenkreise?

Quelle

Einzelaufzeichnungspflicht

Registrierkassenpflicht

Belegerteilungspflicht

BAO

Buchführende und andere Abgabepflichtige (E/A, VuV, sonstige Einkünfte),

die gem § 126 Abs 2-3 BAO verpflichtet sind, ihre Einnahmen/Ausgaben festzuhalten, § 131 Abs 1 Z 2 lit b-c BAO

Betriebe,
§ 131b Abs 1 Z 1 BAO

= Erzielung betrieblicher Einkunftsarten gem § 2 Abs 3 Z 1-3 EStG, Pkt 2.2. Erlass

Unternehmer,
§ 132a Abs 1 BAO

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