Merkblatt des BMF zu Tätigkeiten bei Vereinsfesten
Merkblatt des BMF zu Tätigkeiten bei Vereinsfesten
Helfen Vereinsmitglieder und deren Angehörige bei der Planung und Abwicklung eines Vereinsfestes (zB von Blauchlichtorganisationen, Sportvereinen, kirchlichen oder politischen Organisationen, Kellergassenfeste, etc.) stellt sich die Frage, wie solche Helfer und Helferinnen sozialversicherungs- und steuerrechtlich zu beurteilen sind und ob diese als Dienstnehmer bzw. Dienstnehmerinnen bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden müssen.
