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Aushilfen bzw HelferInnen bei Vereinsfesten

Hackl/Hackl/Mäder-Jaksch/Wilfling1. AuflOktober 2016

Merkblatt des BMF zu Tätigkeiten bei Vereinsfesten

Merkblatt des BMF zu Tätigkeiten bei Vereinsfesten

Helfen Vereinsmitglieder und deren Angehörige bei der Planung und Abwicklung eines Vereinsfestes (zB von Blauchlichtorganisationen, Sportvereinen, kirchlichen oder politischen Organisationen, Kellergassenfeste, etc.) stellt sich die Frage, wie solche Helfer und Helferinnen sozialversicherungs- und steuerrechtlich zu beurteilen sind und ob diese als Dienstnehmer bzw. Dienstnehmerinnen bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden müssen.

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