Der Anlagenspiegel entspricht im Wesentlichen dem bisherigen und hat gem § 226 UGB idF RÄG 2014 für die verschiedenen Posten des Anlagevermögens folgende Positionen zu enthalten:
Anschaffungs- und Herstellungskosten zum Beginn und Ende des GeschäftsjahresZu- und Abgänge sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahres