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Lohnsteuer und SV-Beiträge für Aushilfen Stand 1/2017

Hackl1. AuflMärz 2017

  

SOZIALVERSICHERUNG

  

GERINGFÜGIG

≤ € 425,70/Monat1)

NORMALFALL

LOHNSTEUER

NORMALFALL

LSt normal

+ 1,3% UV2)

+ 16,4 % DG-Abgabe2) wenn Summe aller Geringfüg. > € 638,55/Mo

+ 1,53% MVK wenn > 1 Monat

LSt normal

+ Vollversicherung SV

+ 1,53 % MVK wenn > 1 Monat

BEGÜNSTIGT wenn vorübergehend beschäftigt, dh

≤ 1 Woche

+ körperliche Arbeit

+ max. € 55,-/Tag € 220,-/Woche

2 % LSt

+ 1,3 % UV2)

+ 16,4% DG-Abgabe2) wenn Summe aller Geringfüg. > € 638,55/Mo

2 % LSt

+ Vollversicherung SV

STEUERFREI3) und von DB, DZ, KommSt befreit 2017 - 2019, wenn

► ausschlie%EFlich für zusätzlichen Arbeitsanfall in Sto%EFzeiten oder für Ersatz eines ausgefallenen DN

und noch kein DV mit diesem AG besteht

und DN bereits bei anderem AG aller Geringfüg. vollversichert ist

und max 18 Tage/jahr, wenn AG auch keine anderen Aushilfskräfte an mehr als 18 Tagen/Jahr beschäftigt

NEU ab 2017

LSt-frei

+ 1,3% UV2)

+ 16,4 % DG-Abgabe2) wenn Summe aller Geringfüg. > € 638,55/Mo

Nicht möglich, da geringfügige Beschäftigung Voraussetzung für Steuerfreiheit ist.

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