§ 41 EStG, Rz 909 ff LStR; BMF-Info aus Dezember 2016
§ 41 EStG, Rz 909 ff LStR; BMF-Info aus Dezember 2016
Ab dem Jahr 2017 gibt es neben der Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte auf Antrag auch eine antragslose oder automatische Veranlagung, § 41 Abs 2 EStG. Davon unberührt bleiben die Fälle der verpflichtenden Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte gem § 41 Abs 1 EStG. In der Folge wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen eine antragslose Veranlagung durchgeführt wird und welche Auswirkung bzw Wechselwirkung die antragslose Veranlagung auf die Veranlagung auf Antrag hat.
