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Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2016 ab 2017 Pflichtveranlagung - Antragsveranlagung

Hackl1. AuflMärz 2017

§ 41 EStG, Rz 909 ff LStR; BMF-Info aus Dezember 2016

§ 41 EStG, Rz 909 ff LStR; BMF-Info aus Dezember 2016

Ab dem Jahr 2017 gibt es neben der Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte auf Antrag auch eine antragslose oder automatische Veranlagung, § 41 Abs 2 EStG. Davon unberührt bleiben die Fälle der verpflichtenden Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte gem § 41 Abs 1 EStG. In der Folge wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen eine antragslose Veranlagung durchgeführt wird und welche Auswirkung bzw Wechselwirkung die antragslose Veranlagung auf die Veranlagung auf Antrag hat.

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