Wie sich der Gesetzgeber den vereinfachten Gründungsvorgang praktisch vorstellen könnte, vorbehaltlich Gesetzwerdung und der noch ausstehenden Verordnung des Bundesministers für Justiz
Hackl1. AuflMärz 2017
<i>Hackl</i>, Arbeitsbuch Frühjahr 2017 (2017), Seite 49
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Alternative Gründung einer Standard-GmbH beim Notar It ErlRV sinngemäß: