§ 17 EStG idF AbgÄG 2016, Rz 4109 ff und 4131 EStR, Rz 184 UStR, sa umfassend Jakom zu § 17 EStG
§ 17 EStG idF AbgÄG 2016, Rz 4109 ff und 4131 EStR, Rz 184 UStR, sa umfassend Jakom zu § 17 EStG
§ 17 EStG regelt die pauschale Berechnung der Betriebsausgaben für Einkünfte aus selbständiger Arbeit und für Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Rahmen der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Insbesondere wird geregelt welche Einnahmen zur Bemessungsgrundlage für das Betriebsausgabenpauschale gehören und welche Ausgaben, zusätzlich zu den pauschalierten Betriebsausgaben abgesetzt werden dürfen.
