Dienstnehmer sind vor Dienstantritt zur Sozialversicherung anzumelden. Speziell in Fällen, in denen der Dienstantritt kurzfristig, zB an Wochenenden erfolgt, ist der Anruf beim Steuerberater am nächsten Werktag zu spät. Ein strafbarer Meldeverstoß ist gegeben.
