Deregulierungsgesetz 2017, BGBl I Nr 40 vom 12.4.2017
Deregulierungsgesetz 2017, BGBl I Nr 40 vom 12.4.2017
Bis 30.6.2017 waren Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Rechtsgrundlagen einer Reihe von arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften den Mitarbeitern entweder durch Auflage im Betrieb oder elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Durch das Deregulierungsgesetz 2017 entfallen ab 1.7.2017 die in folgenden Gesetzen normierten Auflagepflichten für die meisten Arbeitgeber:
