VwGH vom 27.4.2017, Ro 2015/15/0026
VwGH vom 27.4.2017, Ro 2015/15/0026
Der Verwaltungsgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob bei einer geteilten Warenbewegung eine steuerfreie Lieferung vorliegen kann. Das wurde im vorliegenden Sachverhalt bejahend beantwortet. Eine geteilte oder gebrochene Warenlieferung liegt vor, wenn sowohl der Lieferer als auch der Abnehmer die Ware befördern oder versenden.
