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Geteilte Warenbeförderung als steuerfreie ig Lieferung

Hackl1. AuflOktober 2017

VwGH vom 27.4.2017, Ro 2015/15/0026

VwGH vom 27.4.2017, Ro 2015/15/0026

Der Verwaltungsgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob bei einer geteilten Warenbewegung eine steuerfreie Lieferung vorliegen kann. Das wurde im vorliegenden Sachverhalt bejahend beantwortet. Eine geteilte oder gebrochene Warenlieferung liegt vor, wenn sowohl der Lieferer als auch der Abnehmer die Ware befördern oder versenden.

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