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Sind erhaltene Doppelzahlungen umsatzsteuerpflichtig?

Hackl1. AuflSeptember 2018

USt Aktuell 160/2018; §§ 4 und 16 UStG; BFG 19.04.2018, RV/6100054/2017

USt Aktuell 160/2018; §§ 4 und 16 UStG; BFG 19.04.2018, RV/6100054/2017

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Rechnungen irrtümlich doppelt beglichen werden oder dass unrichtigerweise ein zu hoher Betrag überwiesen wird. Es stellt sich die Frage, ob erhaltene Doppel- bzw Überzahlungen beim Empfänger der Umsatzsteuer unterliegen oder nicht. In einer aktuellen BFG-Entscheidung wird die Umsatzsteuerpflicht bejaht; jedoch enthält die Fachliteratur dazu auch andere Ansichten. Eine Entscheidung des VwGH liegt bei Drucklegung dieses Arbeitsbuches noch nicht vor.

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