§§ 7 und 8 EStG, Rz 3113 ff EStR idF Wartungserlass 2018
§§ 7 und 8 EStG, Rz 3113 ff EStR idF Wartungserlass 2018
Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt (abnutzbares Anlagevermögen), sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzusetzen (Absetzung für Abnutzung). Zu dieser “Vorgabe“ durch § 7 EStG enthalten die EStR idF Wartungserlass 2018 eine Reihe neuer Klarstellungen bzw die Einarbeitung von Erkenntnissen des VwGH.
