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Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

Hackl1. AuflSeptember 2018

§§ 7 und 8 EStG, Rz 3113 ff EStR idF Wartungserlass 2018

§§ 7 und 8 EStG, Rz 3113 ff EStR idF Wartungserlass 2018

Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt (abnutzbares Anlagevermögen), sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzusetzen (Absetzung für Abnutzung). Zu dieser “Vorgabe“ durch § 7 EStG enthalten die EStR idF Wartungserlass 2018 eine Reihe neuer Klarstellungen bzw die Einarbeitung von Erkenntnissen des VwGH.

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