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Lohnsteuer und SV-Beiträge für Aushilfen Stand 1/2020

Hackl1. AuflMärz 2020

  

SOZIALVERSICHERUNG

  

GERINGFÜGIG ≤ € 460,66/Monat1)

NORMALFALL

LOHNSTEUER

NORMALFALL

LSt normal
+ 1,2 % UV2)
+ 16,4 % DG-Abgabe 2) wenn Summe aller Geringfüg. > 690,99/Monat
+ 1,53 % MVK wenn > 1 Monat

LSt normal
+ SV Vollversicherung
+ 1,53 % MVK wenn > 1 Monat

BEGÜNSTIGT wenn vorübergehend beschäftigt, dh
≤ 1 Woche
+ körperliche Arbeit
+ max. € 55,-/Tag € 220,-/Woche

2 % LSt
+ 1,2 % UV 2)
+ 16,4 % DG-Abgabe 2) wenn Summe aller Geringfüg. > 690,99/Monat

2 % LSt
+ SV Vollversicherung

STEUERPFLICHTIG3) auch wenn
► ausschließlich für zusätzlichen Arbeitsanfall in Stoßzeiten oder für Ersatz eines ausgefallenen DN
und noch kein DV mit diesem AG
und daneben Ausübung einer selbständigen oder unselbständigen vollversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit
und max 18 Tage/Jahr, wenn AG auch keine anderen Aushilfskräfte an mehr als 18 Tagen/Jahr beschäftigt
Die Steuerfreiheit gem § 3 Abs 11a EStG hat nur befristet 2017 – 2019 gegolten. Weiterhin dh auch noch 2020 SV-„Sonderbehandlung“.

LSt normal
+ 14,12 % DN-Beitrag 4) pauschal
+ 0,5 % AK
+ 1,2 % UV 2)
+ 16,4 % DG-Abgabe 2) wenn Summe aller Geringfüg. > 690,99/Monat

Nicht möglich, da geringfügige Beschäftigung Voraussetzung für Steuerfreiheit ist.

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