Covid-19-Gesetze | Förder-Richtlinien
Durch die Covid-19 Krise sind insbesondere auch Künstler aus allen Bereichen mit existenzbedrohenden Einnahmenausfällen konfrontiert.
Zur Überbrückungsfinanzierung für Künstler wurde ein eigener Fonds geschaffen, der aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds dotiert wurde. Die Abwicklung erfolgt durch die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS). Daneben wurde im Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) ein Covid-19-Fonds zur Abfederung von Einnahmenausfällen infolge Covid-19 eingerichtet, bei dem die Phase 2 auf € 10 Mio aufgestockt wurde. Der Comeback Zuschuss soll die Wiederaufnahme von in Folge Covid-19 eingestellten Film- und TV-Produktionen erleichtern.
