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Fixkostenzuschuss, Ausfallsbonus, Verlustersatz

Wilfling1. AuflOktober 2021

 

FKZ I

FKZ 800.000

Ausfallsbonus (I)

Ausfallsbonus II

Verlustersatz

Verlustersatz verlängert

Voraussetzungen

Umsatzausfall

≥ 40 %

≥ 30 %

≥ 40 %

≥ 50 %

≥ 30 %

≥ 50 %

Sitz/Betriebsstätte in Österreich, betriebliche Einkünfte, operative Tätigkeit

Operative Tätigkeit muss zu Besteuerung in Österreich führen

-

Betrachtungszeiträume

Mögliche Antragszeiträume

bis zu 3 aus 6
„Corona Monate“ von 16.03.2020 bis 15.09.2020 oder Quartalsvergleich

bis zu 10
16.9. bis 30.9.2020, danach Kalendermonate Oktober 2020 bis Juni 2021

Einzelbetrachtung
November 2020 bis Juni 2021

Einzelbetrachtung
Juli bis September 2021

bis zu 10
16.9. bis 30.9 2020, danach Kalendermonate Oktober 2020 bis Juni 2021

bis zu 6
Kalendermonate Juli bis Dezember 2021

Lücke, einmalig frei wählbar

-

- Einzelbetrachtung

- Einzelbetrachtung

-

-

zusätzliche Unterbrechung durch Lockdown-Umsatzersatz I und II

-

- Einzelbetrachtung

-

-

Vergleichszeitraum stets 2019

- 3/2019 bis 2/2020

Bemessungsgrundlage und Höhe

Höhe

bei Umsatzausfall
≥ 40 % → 25 %
> 60 % → 50 %
> 80 % → 75 %

im Prozentsatz des Umsatzausfalls

15 % Ausfallsbonus 15 % Vorschuss auf FKZ 800.000

10 % bis 40 % je nach Branche

90 % für kleine und Kleinst-UN, sonst 70 %

90 % für kleine und Kleinst-UN, sonst 70 %

Bemessungsgrundlage

Fixkosten lt Richtlinie FKZ I

Fixkosten lt Richtlinie FKZ 800.000

Umsatzausfall lt RL Ausfallsbonus (I)

Umsatzausfall lt RL Ausfallsbonus II

Verlust lt Richtlinie Verlustersatz

Verlust lt Richtlinie verl. Verlustersatz

steuerliche Behandlung

Steuerfrei

✓ Vorschuss FKZ - Bonus pflichtig

-

Aufwandskürzung lt Auffassung der Finanzverwaltung, § 20 Abs 2 EStG

✓ ausgenommen Unternehmerlohn

✓ ausgenommen vor allem Unternehmerlohn

✓ für Vorschuss FKZ

-

Seite 22

zu kürzen um

Versicherungsleistungen

-

-

öffentliche Zuwendungen iZm der Covid-19 Krise

-

-

Kurzarbeitsbeihilfe

-

-

-

✓ Deckelung, siehe Höchstbetrag

Beteiligungserträge, wenn > 50 % der Umsätze

-

-

-

-

Entschädigungen n. d. Epidemiegesetz

-

-

Auszahlung in Tranchen

3 Tranchen

2 Tranchen

monatlich

monatlich

2 Tranchen

2 Tranchen

Tranchen in % zur Gesamtförderung

1. 50 %
2. 75 %
3. Rest%

1. 80 %
2. Rest%

Einzelmonatsbetrachtung

Einzelmonatsbetrachtung

1. 70 %
2. Rest%

1. 70 %
2. Rest%

Antragsfrist 1. Tranche
2. Tranche
3. Tranche

1. 18.08.2020
2. 18.11.2020
3. 31.08.2021

1. 30.06.2021
2. 31.12.2021

15. des drittfolgenden Monats

15. des viertfolgenden Monats

1. 30.06.2021
2. 31.12.2021

1. 31.12.2021
2. 30.06.2022

Mindestbetrag von € 500,- darunter keine Auszahlung

- jedenfalls € 100,- Mindestauszahlung

- jedenfalls € 100,- Mindestauszahlung

Höchstbetrag

€ 90 Mio

€ 1,8 Mio

2 x € 30.000,-/Monat bzw € 50.000,-/Monat für 3 und 4/2021

€ 80.000,-/Monat Bonus + KUA-Beilhilfe ≤ Vergleichsumsatz

€ 10 Mio

€ 10 Mio

dem beihilfenrechtlichen Höchstbetrag von gesamt € 1,8 Mio unterliegend

-

-

-

Änderung Antragszeitraum bis zur Beantragung der letzten Tranche

-

-

Wechsel in anderen Zuschuss bis zur Beantragung der letzten Tranche

-

✓ hin zum Verlustersatz

✓ hin zum Verlustersatz bei Rückzahlung Vorschuss FKZ 800.000

-

✓ hin zum FKZ 800.000

-

Rücktritt vom Umsatzersatz I und II und Beantragung Zuschuss möglich

-

-

-

Beantragung Umsatzersatz II nach Antragstellung für die erste Tranche

-

✓ wenn Antrag FKZ bis 16.02.2021 gestellt

ausgeschlossen

-

✓ wenn Antrag VE bis 16.02.2021 gestellt

-

Seite 23

Antragseinbringung und Betätigungen

Antrag zwingend durch StB, WP oder Bilanzbuchhalter einzubringen

✓ außer 1. Tranche bei FKZ ≤ € 12 Tsd

✓ außer 1. Tranche bei FKZ ≤ € 36 Tsd od Pauschalierung

-

-

Bestätigung durch StB, WP oder Bilanzbuchhalter

✓ außer bei Pauschalierung

- nur in Sonderfällen

- nur in Sonderfällen

Zuschuss als De-Minimis-Förderung, idR höchstens € 200.000,- in 3 Steuerjahren

mittlere und große UiS per 31.12.2019

kleine und Kleinst-Unternehmen in Insolvenzverfahren per 31.12.2019

eigenkapitalstärkende Maßnahmen bis Antragstellung zu berücksichtigen

Verpflichtungen

Schadensminderungspflicht

✓ Zumutbare Maßnahmen

✓ Gesamtstrategie

✓ Gesamtstrategie lt Pkt 2.7 FAQs Stand 30.7.2021

✓ Gesamtstrategie

✓ Gesamtstrategie

✓ Gesamtstrategie

Nur angemessene Entgelte an Eigner, Organe usw, keine überhöhten Boni

✓ in 2020

✓ in 2020 und 2021

- keine für bloßen Bonus

✓ von 1.7. - 31.12.2021

✓ in 2020 und 2021

✓ von 1.7. - 31.12.2021

Keine nicht zwingenden Ausschüttungen, keine Auflösung von Rücklagen, kein Rückkauf eigener Aktien

✓ von 16.3.2020 bis 16.3.2021

✓ von 16.3.2020 bis 30.6.2021

- keine für bloßen Bonus

✓ von 1.7. - 31.12.2021

✓ von 16.3.2020 bis 30.6.2021

✓ von 1.7. - 31.12.2021

Maßvolle Dividendenpolitik

✓ bis 31.12.2021

✓ bis 31.12.2021

- keine für bloßen Bonus

-

✓ bis 31.12.2021

✓ bis 30.6.2022

Maßnahmen zum Arbeitsplatzerhalt

- keine für bloßen Bonus

-

Keine Rückführung von Finanzverbindlichkeiten bzw Investitionsfinanzierung

- keine für bloßen Bonus

-

-

-

Seite 24

Ausschlussgründe

NPOs, wie gemeinnützige Vereine samt nachgelagerte Unternehmen

Zahlungen aus NPO-Unterstützungsfonds

Finanzsektor inkl Versicherungen

Neugründungen, wenn keine Umsätze vor…
Ausnahme für bestimmte Übernahmen

✓ 16.03.2020
-

✓ 01.11.2020 ✓

✓ 01.11.2020 ✓

✓ 01.11.2020 ✓

✓ 01.11.2020 ✓

✓ 01.11.2020 ✓

Insolvenzverfahren im Betrachtungszeitraum oder bei Antragstellung; Sanierungsverfahren unschädlich

im Eigentum von Gebietskörperschaften/Einrichtungen öffentlichen Rechts

> 250 Mitarbeiter und Kündigung von > 3 %; Ausnahmen auf Antrag

Sitz oder Niederlassung in nicht kooperativem Land iVm Passiveinkünften

-

Finanzstrafe wegen Vorsatz innerhalb von 5 Jahren
€ 10.000,- Toleranzgrenze dazu

✓ -

✓ inkl Organe ✓

✓ inkl Organe ✓

✓ inkl Organe ✓

✓ inkl Organe ✓

✓ inkl Organe ✓

vom Abzugsverbot betroffen § 12 Abs 1 Z 10 KStG,
€ 100.000,- Toleranzgrenze dazu Ausnahme Offenlegung bis € 500.000,-

✓ innerhalb der letzten 3 Jahre - -

✓ innerhalb der letzten 5 Jahre ✓ ✓

✓ innerhalb der letzten 5 Jahre ✓ ✓

✓ innerhalb der letzten 5 Jahre ✓ ✓

✓ innerhalb der letzten 5 Jahre ✓ ✓

✓ innerhalb der letzten 5 Jahre ✓ ✓

Missbrauch iSd § 22 BAO innerhalb von 3 Jahren, ≥ € 100.000,- Hinzurechnung

-

Hinzurechnungsbesteuerung bzw Methodenwechsel > € 100.000,- außer bei Offenlegung bis € 500.000,-

-

GesbR und atypisch stille Gesellschaft

✓ nur Personen können beantragen

✓ nur Personen können beantragen

✓ nur Personen können beantragen

✓ nur Personen können beantragen

✓ nur Personen können beantragen

✓ nur Personen können beantragen

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