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Mögliche Sonderausgaben in 2021 und ab 2022

Hackl1. AuflMärz 2022

Da freiwillige Versicherungsbeiträge zB freiwillige Kranken-, Unfall-, Lebensversicherung, Hinterbliebenenversorgung und Sterbekassen etc und Beiträge zur Wohnraumschaffung (-sanierung) letztmalig 2020 absetzbar waren, wenn der entsprechende Vertrag bzw die Maßnahme vor 1.1.2016 stattgefunden hat, sind die ab 2021 absetzbaren Sonderausgaben deutlich „geschrumpft“.

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