Da freiwillige Versicherungsbeiträge zB freiwillige Kranken-, Unfall-, Lebensversicherung, Hinterbliebenenversorgung und Sterbekassen etc und Beiträge zur Wohnraumschaffung (-sanierung) letztmalig 2020 absetzbar waren, wenn der entsprechende Vertrag bzw die Maßnahme vor 1.1.2016 stattgefunden hat, sind die ab 2021 absetzbaren Sonderausgaben deutlich „geschrumpft“.
