vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kapitel 3: Fahndung zur Festnahme (Nimmervoll)

Nimmervoll3. AuflMärz 2018

I. Zuständigkeit

Personenfahndung ist jede Maßnahme zur Ermittlung des Aufenthaltes einer Person und zur Festnahme des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren auf Grund einer Anordnung der Staatsanwaltschaft (§ 167 Z 1). Im Hauptverfahren geht diese Kompetenz auf das Gericht (bzw dessen Vorsitzenden) über (§ 210 Abs 2 und 3).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte