1. Die frühere Gebäuderichtlinie 2002/91/EG und ihre Umsetzung
Gebäuderichtlinie
Kyoto-Ziel
Am 16. 12. 2002 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl L 1 vom 4. 1. 2003, Seite 65 erlassen. Ziel der Richtlinie war es, die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden unter Berücksichtigung der jeweiligen äußeren klimatischen und lokalen Bedingungen zu unterstützen (Art 1 der Richtlinie). Damit sollte ein wesentlicher Beitrag zur Erfüllung der im Rahmen des Kyoto-Protokolls eingegangenen Verpflichtungen zum Klimaschutz erfüllt werden, zumal nach den Erwägungsgründen der Richtlinie der Wohn- und Tertiärsektor, der zum größten Teil aus Gebäuden besteht, für über 40 % des Endenergieverbrauchs in der Europäischen Gemeinschaft verantwortlich ist.
