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Von der Meldepflicht nach dem DSG 2000 zur Verzeichnisführungspflicht des Art 30 DS-GVO (Seiser)

Seiser1. AuflMärz 2018

Vom DVR zum VVZ – Umsetzungstipps für österreichische Rechtsanwender RAAin Mag.a Claudia Seiser, LL.B. oec. • Kanzlei Götzl Thiele EUROLAWYER® Rechtsanwälte, Salzburg

Deskriptoren: Datenschutz, Datenschutzrecht, Datenverarbeitungsregister, DVR-Online, Meldepflicht, Verantwortlicher, Verarbeitungsverzeichnis, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

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