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Die Dokumentationspflichten im Verarbeitungsverzeichnis nach Art 30 DS-GVO (Horn)

Horn1. AuflMärz 2018

Regulatorische Mindestinhalte, Gestaltung, operative Führung und Verantwortlichkeit Mag. Dipl.-Ing. Dr. Bernhard Horn • Oesterreichische Nationalbank

Deskriptoren: Verarbeitungsverzeichnis, Verarbeitungstätigkeit, Normadressaten, Mindestinhalte, Verantwortlichkeit, Datenschutzbeauftragter, Gestaltung, Ausnahmen

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