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III. Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats und des Vergütungsausschusses (Kramarsch/Siepmann)

Kramarsch/Siepmann2. AuflJuli 2016

Aufsichtsrat

Vergütung

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Zu den Hauptaufgaben des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Vertragsgestaltung für den Vorstand gehört die Ausgestaltung und Festsetzung von Vergütung. Dabei steht er nicht nur unter dem oben angesprochenen Druck von Medien und Gesellschaft nach moderaten Vergütungshöhen. Es gilt auch, mit attraktiven und zielgerichteten Vergütungssystemen Wunschkandidatinnen und -kandidaten für Vorstandsposten zu gewinnen und zu halten. Gleichzeitig muss die Vergütung den Ansprüchen des Gesetzgebers und Regulators genügen, der u. a. mit dem ÖCGK einen umfangreichen Anforderungskatalog erstellt hat. Zudem ist bei der Festsetzung von Vergütungssystemen deren Anreizwirkung zu beachten, damit Vorstandsmitglieder Entscheidungen im besten Unternehmenssinne treffen und zu entsprechender Leistung motiviert werden. Gleichzeitig sollten zur Sicherstellung von Marktüblichkeit und Wettbewerbsfähigkeit aktuelle Markttrends in die Festlegung von Vorstandsvergütung einbezogen werden. Dies ist eine Anforderung des ÖCGK und verschafft dem Aufsichtsrat einen Überblick über marktübliche Standards, die auch im eigenen Unternehmen sinnvoll Anwendung finden könnten.

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