A. Umfassende juristische Ausbildung mit hohem Praxisbezug
Um als Rechtsanwalt zugelassen zu werden, muss man den erfolgreichen Abschluss einer zumindest neun Jahre dauernden Ausbildung nachweisen. Nach dem Abschluss eines jedenfalls vier Jahre dauernden rechtswissenschaftlichen Studiums muss eine fünfjährige praktische Ausbildung, die auch eine derzeit jedenfalls fünfmonatige Praxis bei Gericht vorsieht und voraussichtlich ab 01.01.2017 eine siebenmonatige Praxis bei Gericht vorsehen wird, sowie die Rechtsanwaltsprüfung erfolgreich absolviert werden.1 Gegenstand der Rechtsanwaltsprüfung, bei der neben auf der Universität erlernten theoretischen, vor allem auch praktische Kenntnisse des Rechts geprüft werden, sind beispielsweise Arbeits- und SozialSeite 132
