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II. Was spricht für einen Rechtsanwalt im Aufsichtsrat (Kunz)

Kunz2. AuflJuli 2016

A. Umfassende juristische Ausbildung mit hohem Praxisbezug

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Um als Rechtsanwalt zugelassen zu werden, muss man den erfolgreichen Abschluss einer zumindest neun Jahre dauernden Ausbildung nachweisen. Nach dem Abschluss eines jedenfalls vier Jahre dauernden rechtswissenschaftlichen Studiums muss eine fünfjährige praktische Ausbildung, die auch eine derzeit jedenfalls fünfmonatige Praxis bei Gericht vorsieht und voraussichtlich ab 01.01.2017 eine siebenmonatige Praxis bei Gericht vorsehen wird, sowie die Rechtsanwaltsprüfung erfolgreich absolviert werden.11§ 1 RAO. Gegenstand der Rechtsanwaltsprüfung, bei der neben auf der Universität erlernten theoretischen, vor allem auch praktische Kenntnisse des Rechts geprüft werden, sind beispielsweise Arbeits- und Sozial

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recht, bürgerliches Recht, Strafrecht, Handels- und Wertpapierrecht, Insolvenzrecht, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Abgabenrecht, Vertragsgestaltung und Urkundenverfassung und vieles anderes mehr.22§ 20 Rechtsanwaltsprüfungsgesetz. Diese umfassende Ausbildung ist der Grundstein für das dem Rechtsanwalt zustehende Recht zur umfassenden Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen sowie in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten.33§ 8 Abs 1 RAO.

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