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V. Ausschlussgründe und Besetzungsregeln (Kalss/Schimka)

Kalss/Schimka2. AuflJuli 2016

Cooling off period

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Ausschlussregelungen: Bestimmte Gesetze sehen Beschränkungen für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat für einzelne Berufsgruppen vor: § 63 Abs 4 Richterdienstgesetz (RDG) verbietet Richtern, dem Aufsichtsrat einer auf Gewinn gerichteten juristischen Person anzugehören. Mitglieder des VfGH fallen nicht unter diese Bestimmung; für sie gilt das allgemeine Sorgfaltsgebot, latente Interessenkonflikte zu vermeiden (vgl Rz 29).

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