Ausgewählte theoretische Anmerkungen
1. Grundsätzliches, Begriff, Wesensmerkmale
Ein Joint Venture ist eine im internationalen Wirtschaftsverkehr häufig anzutreffende Kooperationsform, bei der zwei oder mehr Unternehmen eine gemeinsame Gesellschaft bilden. Die Unternehmen sind wirtschaftlich und rechtlich voneinander getrennt, die neu gebildete Gesellschaft ist ebenfalls rechtlich selbständig. Die Gründer sind mit einem bestimmten Kapitalbetrag beteiligt und tragen gemeinsam das finanzielle Risiko.

