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5. „Pauschalierungsverordnung 2015“

Jilch6. AuflJänner 2022

Verordnung des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 – LuF-PauschVO 2015), BGBl II 125/2013 idF BGBl II 574/2021.

Anwendungsbereich

§ 1. (1) Der Gewinn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, kann nach den Bestimmungen dieser Verordnung ermittelt werden, wenn

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